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EU Reifendruck-Gesetz EU Reifendruck-Gesetzgebung Ab November 2012
EU-Verordnung verpflichtet Automobilhersteller zur Erstausrüstung mit Luftdruck-Kontrollsystem
Nach Schätzungen des ADAC und des TÜV Süd sind rund 15 Millionen Pkw und Wohnmobile mit zu geringem Fülldruck auf den deutschen Straßen unterwegs. Ab den 1. November 2012 sollen daher, nach der EU-Verordnung 661/2009, alle Automobilhersteller Fahrzeuge der Klasse M1 (Pkw und Wohnmobile) in der Erstausrüstung mit einem Luftdruck-Kontrollsystem (TPMS, Tire-Pressure Monitoring System) ausstatten.Laut Europäischen Union erhöht die Regelung die Verkehrssicherheit, da Reifenschäden schon vor der Panne erkannt werden können. Des Weiteren reduzieren optimal gefüllte Reifen den Spritverbrauch und senken dadurch den CO2-Ausstoß. TPMS werden als direkte und indirekte Systeme angeboten. Bei direkten Systemen werden durch Sensoren, die in die Ventile eingebaut sind, präzise Druckdaten gesammelt und über Funk nahezu in Echtzeit übermittelt. Indirekte TPMS nutzen das ABS-System, wo durch erhöhte Drehgeschwindigkeit der Druckverlust registriert wird. Hans-Jürgen Drechsler, Geschäftsführer des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk BRV, meint, dass nach aktuellem Stand der Technik die von der EU vorgegebenen Kriterien nur durch direkte TPMS erfüllt werden können. „ Es ist also damit zu rechnen, dass wir im Zeitraum November 2012 bis November 2014 und danach mit einer Renaissance von direkten Luftdruck-Kontrollsystemen auch im Pkw-Reifenersatzgeschäft in Deutschland konfrontiert werden.“
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